Allgemeine Geschäftsbedingungen - Vermietung
1. Vertragsgegenstand
Die Vermietung erfolgt ausschließlich zu den nachstehenden Mietbedingungen, sie werden durch Auftragserteilung anerkannt.
Ein Auftrag kommt spätestens bei Abholung oder Anlieferung der Geräte und tatsächlich erbrachten Leistungen zustande. Unsere Angebote sind freibleibend.
2. Mietzeit und Berechnung
Die Mietzeit beginnt mit der Übergabe der Geräte an den Mieter und endet mit der Rückgabe an den Vermieter. Sie wird nach Einsatztagen zu Tagesmietpreisen berechnet. Ein Auf- und ein Abbautag sind kostenfrei.
Probetage (auch am Aufbautag), mit Proben länger als 3 Stunden werden mit 50% des Eintagesmietpreises berechnet. In den Mietpreisen ist kein Projektierungs- und Planungsaufwand enthalten. Verzögert sich die Rückgabe der Geräte, wird die längere Mietzeit zusätzlich berechnet.
3. Transport und Lieferung
Die Transport- und Lieferkosten gehen zu Lasten des Mieters. Unvorhergesehene, vom Vermieter nicht zu vertretende Ereignisse,
gleichgültig ob beim Vermieter oder einen seiner Lieferanten, wie z.B. Streik, Aussperrung, Unfallschäden, Verkehrsverhältnisse, Betriebsstörungen usw. berechtigen den Vermieter – unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen des Mieters – den Beginn der Mietzeit um die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben oder vom Mietvertrag zurückzutreten.
4. Gebrauch der Mietsache
Die vermieteten Geräte bleiben in unserem alleinigen Eigentum. Der Mieter hat sie in sorgfältiger Art und Weise zu gebrauchen, alle Obliegenheiten, die mit der Überlassung, dem Gebrauch und dem Erhalt der Mietsache verbunden sind, sind zu beachten und die Gebrauchshinweise des Vermieters zu befolgen. Der Mieter ist nicht berechtigt, an den gemieteten Geräten Veränderungen jeder Art vorzunehmen. Eine Untervermietung der Geräte ist nicht gestattet.
5. Schäden und Haftung
Der Vermieter haftet bei Übergabe für den funktionstüchtigen Zustand der Geräte. Bei Ausfall der Mietsache durch technischen Defekt oder Schaden, ist der Vermieter unverzüglich zu verständigen. Eine nachträgliche Preisminderung ist nicht möglich. Der Vermieter kann das Gerät austauschen oder vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, Mieters oder Dritter, durch Ausfall/Teilausfall der Mietsache, höherer Gewalt, unvorhersehbarer Dinge, direkte oder indirekte Schäden an Vermögen, Sachen oder Personen, sind grundsätzlich nicht möglich. Auch nicht an unsere Mitarbeiter oder beauftragte Personen. Der Mieter übernimmt während der Mietzeit für die gemieteten Geräte samt Zubehör die uneingeschränkte Haftung, auch für Zufallschäden. Ebenso für die unsachgemäße Handhabung und Bedienung. Auch bei Anwesenheit unseres Personals ist der Mieter für die Sicherheit der Geräte mitverantwortlich. Für Schäden und Ausfall unserer Geräte durch Pfändung und Vollstreckungsmaßnahmen haftet der Mieter in vollem Umfang. Mit der Rücknahme der Geräte bestätigt der Vermieter nicht, dass diese mangelfrei übernommen wurden. Der Vermieter behält sich ausdrücklich vor, die Geräte nachträglich eingehend zu überprüfen.
6. Rücktritt des Mieters
Tritt der Mieter, gleich aus welchem Grund, vom Mietvertrag zurück, muss die Rücktrittserklärung spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn beim Vermieter eingegangen sein. Erfolgt sie verspätet, so trägt der Mieter die dadurch entstehenden Mietausfallkosten.
7. Versicherung
Die Geräte sind nicht versichert. Der Mieter haftet im Schadensfall zum Neuwert der Geräte. Eine Ersatzbeschaffung der nicht zurückgegebenen oder beschädigten Mietsache hat unverzüglich zu erfolgen und die bis dahin erfolgte Wiedervermietausfallzeit ist zu erstatten.
8. Zahlungsbedingungen
Die Miet- und Dienstleistungspreise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Der Rechnungsbetrag ist sofort, ohne Abzug, zu begleichen. Der Vermieter behält sich vor, Vorauszahlungen zu fordern oder andere Zahlungsbedingungen zu sofortiges Inkasso vorzunehmen. Verzögert sich die Zahlung unserer Rechnungen umvereinbaren. Der Vermieter ist berechtigt, mehr als 14 Tage nach Rechnungsstellung, so ist der Vermieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über den Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu fordern. Weiterhin entstehen Anwalts- und Gerichtskosten, die in vollem Umfang vom Mieter zu tragen sind.
9. Schlussbestimmung
Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages rechtsunwirksam werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Erfüllungsort ist Hallstadt. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten ist Bamberg.